Allgemeinmediziner können in Deutschland auf ein breites Spektrum an Fördermitteln zurückgreifen, das von KV-Niederlassungszuschüssen über Landarztprogramme bis hin zu KfW-Förderkrediten reicht.

Allgemeinmediziner in unterversorgten Regionen erhalten von Kassenärztlichen Vereinigungen Niederlassungszuschüsse von bis zu 60.000 Euro; Landarztprogramme der Bundesländer bieten zusätzlich Stipendien und Sicherstellungszuschläge von bis zu 30.000 Euro jährlich.

Hintergrund

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben umfangreiche Förderprogramme aufgebaut: In unterversorgten Planungsbereichen werden Niederlassungsförderungen von 30.000 bis 60.000 Euro gewährt, teilweise ergänzt durch Kostenzuschüsse für Praxisausstattung und Personal. Zudem zahlen KVen Sicherstellungszuschläge für Praxen, die Bereitschaftsdienstaufgaben übernehmen.

Die Landarztprogramme (z. B. Bayern, NRW, Sachsen) gewähren Medizinstudierenden Stipendien von 300 bis 1.000 Euro monatlich, wenn sie sich verpflichten, nach dem Studium als Allgemeinmediziner im ländlichen Raum tätig zu werden. Wer die Verpflichtung nicht einhält, muss das Stipendium zurückzahlen.

Der KfW-ERP-Gründerkredit und Praxisgründungsprogramme der Bundesländer ergänzen die Förderlandschaft. Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung Zuschüsse zur Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin.

Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, Fördermittel und Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung) frühzeitig gemeinsam zu planen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Allgemeinmediziner ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. Landarzt-Stipendien setzen ein laufendes Medizinstudium voraus.

Quellen

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