Anästhesisten haben Zugang zu Fördermitteln für Weiterbildung, ambulante Schmerztherapie und Praxisgründung; die Förderstruktur unterscheidet sich je nach Tätigkeitsschwerpunkt.

Anästhesisten, die sich in der ambulanten Schmerztherapie niederlassen, können KV-Niederlassungszuschüsse von 20.000 bis 40.000 Euro erhalten; für die Facharztweiterbildung fördert die Bundesärztekammer in Kooperation mit KVen mit bis zu 5.000 Euro pro Quartal.

Hintergrund

Die Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin ist auf Anästhesisten nicht direkt anwendbar, jedoch fördert die KBV über KV-spezifische Programme die Weiterbildung in schmerztherapeutischer Ausrichtung. Anästhesisten, die eine ambulante Schmerztherapiepraxis gründen, profitieren von KV-Niederlassungsförderungen in unterversorgten Regionen.

Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) bieten Forschungsstipendien und Projektförderungen für klinisch-wissenschaftliche Anästhesisten an Universitätskliniken. Zusätzlich fördern die DAAD und Fachgesellschaften (DGAI) internationale Weiterbildungsreisen mit Zuschüssen von bis zu 2.500 Euro.

Für die Praxisgründung stehen die üblichen KfW-Förderkredite (ERP-Gründerkredit bis 125.000 Euro) zur Verfügung. Ärzteversichert weist Anästhesisten darauf hin, dass Praxen mit Narkosekapazitäten besonders hohe Anforderungen an die Berufshaftpflicht stellen.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten im Krankenhaus ohne eigene ambulante Tätigkeit haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. Forschungsförderung setzt eine institutionelle Anbindung voraus.

Quellen

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