Arbeitsmediziner können Fördermittel über Berufsgenossenschaften, die DGUV und arbeitsmedizinische Weiterbildungsprogramme abrufen.
Die Berufsgenossenschaften (BGen) und die DGUV fördern arbeitsmedizinische Präventionsprogramme in Betrieben; zudem gibt es Stipendien der Bundesärztekammer und einzelner Landesärztekammern für die Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin, die bis zu 4.000 Euro pro Quartal umfassen können.
Hintergrund
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) finanziert über ihre Mitgliedsbetriebe Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung und unterstützt Arbeitsmediziner bei der Entwicklung betrieblicher Vorsorgekonzepte. Einzelne Berufsgenossenschaften (z. B. BG BAU, BG Verkehr) bieten spezifische Förderprogramme für betriebsärztliche Leistungen.
Für die Facharztweiterbildung fördern Landesärztekammern und die Bundesärztekammer durch vergünstigte Kursangebote und Stipendienprogramme. Die DGAUM (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin) vergibt Förderpreise und Forschungsstipendien.
Arbeitsmedizinische Praxen, die als Betriebsärztliche Dienste tätig sind, können KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) für den Praxisaufbau nutzen. Ärzteversichert informiert Arbeitsmediziner über spezifische Berufshaftpflichtanforderungen bei betriebsärztlichen Tätigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Betriebsärzte in Werksarztzentren ohne eigene unternehmerische Beteiligung profitieren nicht von Praxisgründungsförderungen. Förderprogramme der BGen setzen vertraglich gebundene Kooperationen voraus.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →