Augenärzte können in Deutschland auf KV-Niederlassungsförderung, KfW-Gründerkredite und fachspezifische Digitalisierungsförderung zurückgreifen.

In unterversorgten Planungsbereichen gewähren Kassenärztliche Vereinigungen Augenärzten Niederlassungszuschüsse von 30.000 bis 50.000 Euro; zusätzlich sind Förderprogramme für ophthalmologische Diagnostikgeräte (OCT, Lasergeräte) über die Telematikinfrastruktur-Zuschüsse der KVen zugänglich.

Hintergrund

KV-Niederlassungsförderungen für Augenärzte in strukturschwachen Regionen betragen je nach Bundesland und KV bis zu 50.000 Euro einmalig und können mit laufenden Sicherstellungszuschlägen kombiniert werden. Für die Praxisfinanzierung steht der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) zur Verfügung.

Die Digitalisierungsförderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) betrifft zwar primär Krankenhäuser, jedoch profitieren niedergelassene Augenärzte von TI-Anschlusspauschalen und Förderungen für elektronische Patientenakte und KIM-Dienste. Einzelne Bundesländer fördern zudem augenärztliche Screening-Programme (z. B. Glaukompräventionsprogramme).

Augenärzte mit Spezialisierung auf Netzhauterkrankungen und intravitreale Injektionstherapien generieren hohe Umsätze; die Bankkonditionen für die Praxisfinanzierung sind entsprechend günstig.

Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, bei der Förderantragstellung auch den Berufshaftpflichtschutz für operative Leistungen (Laserbehandlungen, Operationen) zu überprüfen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Augenärzte ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. Förderprogramme für Digitalisierung setzen aktive Kassenzulassung voraus.

Quellen

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