Chirurgen im ambulanten Bereich können auf KV-Niederlassungsförderung, KfW-Förderkredite und spezifische DGUV-Förderprogramme für D-Arzt-Praxen zugreifen.

Chirurgen in unterversorgten Regionen erhalten KV-Niederlassungszuschüsse von bis zu 50.000 Euro; wer eine D-Arzt-Zulassung anstrebt, profitiert von erhöhten BG-Vergütungen, die die Praxisfinanzierung deutlich erleichtern.

Hintergrund

KV-Niederlassungsförderungen stehen chirurgischen Praxen in Mangelgebieten zur Verfügung; die Beträge variieren je nach KV und reichen von 25.000 bis 50.000 Euro. Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) und der ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) finanzieren Praxis- und OP-Einrichtung.

Für Chirurgen mit D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt der DGUV) entstehen durch die erhöhten BG-Vergütungen (ca. 20–30 % über GKV-Niveau) bessere Liquiditätsperspektiven; zudem fördert die DGUV die technische Ausstattung von D-Arzt-Praxen mit Investitionszuschüssen.

Die Landesärztekammern und DGCH (Deutsche Gesellschaft für Chirurgie) bieten Weiterbildungsstipendien und Förderpreise für chirurgische Nachwuchswissenschaftler. Einzelne Bundesländer fördern zudem den Aufbau chirurgischer Praxen in unterversorgten Kreisen mit Zuschüssen bis 30.000 Euro.

Ärzteversichert weist Chirurgen auf die besondere Bedeutung einer leistungsstarken Berufshaftpflicht hin, da operative Komplikationen hohe Schadenssummen verursachen können.

Wann gilt das nicht?

Rein klinisch tätige Chirurgen ohne ambulante Praxis haben keinen Anspruch auf KV-Förderungen. D-Arzt-Förderung setzt die offizielle DGUV-Zulassung voraus.

Quellen

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