Dermatologen können in Deutschland auf KV-Niederlassungsförderungen, KfW-Gründerkredite und Weiterbildungsstipendien zurückgreifen.
Dermatologen in unterversorgten Regionen erhalten KV-Zuschüsse von 25.000 bis 50.000 Euro; Weiterbildungsförderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Facharztausbildung können bis zu 5.000 Euro pro Quartal betragen.
Hintergrund
KV-Niederlassungsförderungen in strukturschwachen Bereichen stehen auch Dermatologen offen; die Förderbeträge variieren je nach KV und Versorgungslage. Für die Praxisgründung oder -übernahme steht der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) bereit; Lasergeräte und Lichttherapieanlagen können als förderfähige Investitionen eingebracht werden.
Die Bundesärztekammer und Landesärztekammern fördern die Weiterbildung zum Facharzt für Dermatologie durch vergünstigte Fortbildungsangebote und in einigen Bundesländern durch Weiterbildungsstipendien. Dermatologische Praxen mit Hautkrebsscreening-Angebot können zudem Vergütungszuschläge über KV-Verträge erzielen.
Dermatologen, die telemedizinische Leistungen (Teledermatologie) anbieten, profitieren von TI-Förderungen der KVen für Videosprechstunde und KIM-Anbindung.
Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, neben der Berufshaftpflicht eine spezifische Laserhaftpflicht zu prüfen, wenn ästhetische Laserbehandlungen angeboten werden.
Wann gilt das nicht?
Rein ästhetisch tätige Dermatologen ohne Kassenzulassung haben keinen Zugang zu KV-Förderungen. Weiterbildungsförderungen setzen eine aktive Weiterbildungsposition voraus.
Quellen
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