Gynäkologen können auf KV-Niederlassungsförderung, KfW-Gründerkredite und fachspezifische Förderprogramme für Mutterschaftsvorsorge und Hebammenkooperation zugreifen.

Gynäkologen in unterversorgten Regionen erhalten von Kassenärztlichen Vereinigungen Niederlassungszuschüsse bis 60.000 Euro; zusätzlich existieren bundeslandspezifische Förderprogramme für geburtshilfliche Grundversorgung in ländlichen Gebieten.

Hintergrund

KV-Niederlassungsförderungen für Gynäkologen in Mangelgebieten betragen bis zu 60.000 Euro einmalig; einzelne KVen zahlen zudem laufende Sicherstellungszuschläge für geburtshilflich tätige Gynäkologen. Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) finanziert Praxisausstattung; Ultraschallsysteme und CTG-Geräte sind leasingfähige Investitionen.

Für geburtshilflich tätige Gynäkologen gibt es besondere Förderprogramme einzelner Bundesländer, die den Erhalt von Belegarzt-Positionen in Kliniken unterstützen; Beleghebammen-Kooperationen werden durch Qualitätssicherungsvereinbarungen der GKV finanziell gefördert.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finanziert Informationsmaterialien für Mutterschaftsvorsorge, die Gynäkologen kostenfrei nutzen können. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, die Geburtshilfe anbieten, eine spezifische Geburtshelfer-Haftpflicht zu prüfen, da Geburtsschäden zu den größten Schadenpositionen in der Ärzteversicherung gehören.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Gynäkologen ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. Rein privatärztlich tätige Gynäkologen sind von GKV-Förderprogrammen ausgeschlossen.

Quellen

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