Internisten können auf KV-Niederlassungsförderung, KfW-Förderkredite und spezifische Vergütungszuschläge für Disease-Management-Programme zurückgreifen.

Internisten in unterversorgten Regionen erhalten KV-Zuschüsse bis 60.000 Euro; zusätzlich generieren strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) für Diabetes Typ 2, KHK und Herzinsuffizienz laufende Vergütungszuschläge, die die Praxiserlöse dauerhaft erhöhen.

Hintergrund

KV-Niederlassungsförderungen für Internisten umfassen einmalige Zuschüsse bis 60.000 Euro in Mangelgebieten sowie laufende Sicherstellungszuschläge. Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) finanziert Praxisausstattung; für kapitalintensive Schwerpunkte (z. B. eigener Herzkatheter oder Gastroendoskopie-Einheit) greift der ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro).

Disease-Management-Programme (DMP) nach § 137f SGB V ermöglichen Internisten die Teilnahme an strukturierten Betreuungsprogrammen für chronisch Kranke; die Vergütungszuschläge betragen je nach Krankheitsbild 5 bis 15 % auf die Regelleistungsvergütung und stellen eine strukturelle Erlössteigerung dar.

Forschungsaktive Internisten können Förderanträge beim BMBF oder bei der Deutschen Herzstiftung für klinische Studien einreichen. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, bei kapitalintensiver Ausstattung eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Internisten ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. DMP-Vergütungen setzen aktive Programm-Teilnahme und Kassenzulassung voraus.

Quellen

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