Kardiologen können auf KV-Niederlassungsförderung, KfW-Gründerkredite, DMP-Vergütungszuschläge und kardiologische Forschungsförderung zugreifen.
Kardiologen in Mangelgebieten erhalten KV-Niederlassungszuschüsse bis 50.000 Euro; die Teilnahme an DMP-Programmen für KHK und Herzinsuffizienz generiert laufende Vergütungszuschläge, die die erheblichen Investitionskosten einer kardiologischen Praxis amortisieren helfen.
Hintergrund
KV-Niederlassungsförderungen für Kardiologen setzen Versorgungsdefizite im Planungsbereich voraus; die Höhe richtet sich nach dem regionalen Bedarf. Der KfW-ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) ist für kapitalintensive kardiologische Praxen mit Echokardiographie, Belastungs-EKG und Langzeit-Monitoring besonders relevant.
Disease-Management-Programme nach § 137f SGB V für KHK, Herzinsuffizienz und Vorhofflimmern ermöglichen Kardiologen strukturierte Betreuungsvergütungen von 5 bis 15 % auf die Regelleistung. Die Deutsche Herzstiftung und Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) vergeben Forschungsstipendien und Projektförderungen für klinisch-wissenschaftliche Projekte.
Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, die invasiv tätig sind (Katheteruntersuchungen, Schrittmacher-Implantationen), eine leistungsstarke Berufshaftpflicht mit ausreichenden Deckungssummen zu wählen.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Kardiologen ohne eigene Praxis haben keinen Anspruch auf KV-Förderungen. Forschungsförderung setzt institutionelle Anbindung und Projektanträge voraus.
Quellen
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