Kinderärzte genießen aufgrund des bundesweiten Mangels besonders breite Förderung durch KVen, Bundesländer und das Bundesgesundheitsministerium.

Kinderärzte in unterversorgten Regionen erhalten KV-Niederlassungszuschüsse bis 60.000 Euro; darüber hinaus stellen mehrere Bundesländer (u. a. Bayern, Brandenburg) im Rahmen der Landarztprogramme jährliche Fördermittel von bis zu 30.000 Euro für pädiatrische Praxen bereit.

Hintergrund

KV-Niederlassungsförderungen für Kinderärzte sind in nahezu allen Kassenärztlichen Vereinigungen vorhanden; die Beträge reichen von 30.000 bis 60.000 Euro für Mangelgebiete. Zusätzlich gewähren einzelne KVen Strukturfondszuschüsse für Praxisausstattung und Personal.

Die Vergütung von Vorsorgeuntersuchungen (U1–U11) wird in den GKV-Vergütungsverträgen durch Qualitätszuschläge erhöht, wenn Praxen zertifizierte Qualitätsstandards erfüllen. Das Masernschutzgesetz und Impfprogramme der GKV schaffen stabile Erlösquellen für Kinderarztpraxen.

Für den Praxisaufbau stehen der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) und Landesprogramme bereit. Ärzteversichert weist darauf hin, dass pädiatrische Praxen aufgrund der behandelten Minderjährigen besondere Anforderungen an die Berufshaftpflicht (verlängerte Verjährungsfristen) stellen.

Wann gilt das nicht?

Kinderärzte als reine Klinikmitarbeiter ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. Landarzt-Stipendien setzen ein laufendes Studium voraus.

Quellen

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