Nuklearmediziner haben als seltene Fachrichtung Zugang zu KV-Niederlassungsförderungen, KfW-Großgeräteförderungen und BMBF-Forschungsstipendien.

Nuklearmediziner in unterversorgten Planungsbereichen erhalten KV-Niederlassungszuschüsse; da die Fachrichtung bundesweit dünn besetzt ist, sind Förderbeträge von 30.000 bis 60.000 Euro in Mangelgebieten realistisch. KfW-ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) ist für Großgeräte-Cofinanzierung vorgesehen.

Hintergrund

Als seltene Fachrichtung mit hohem Versorgungswert (PET-CT-Diagnostik, Schilddrüsentherapien, Tumortherapie) fördern Kassenärztliche Vereinigungen die Niederlassung von Nuklearmedizinern aktiv. KV-Niederlassungsförderungen und Strukturfondszuschüsse für Großgeräte-Erstanschaffung sind abrufbar.

Für die Finanzierung von PET-CTs (2–3 Mio. Euro) und Gammakameras (500.000–1 Mio. Euro) kombinieren Nuklearmediziner KfW-ERP-Kapital für Gründung mit langfristigen Bankdarlehen. Das BMBF und die Deutsche Krebshilfe fördern nuklearmedizinische Forschungsprojekte, insbesondere im Bereich Theranostik und radioaktive Tumortherapien.

Weiterbildungsstipendien der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) unterstützen den Nachwuchs; die Kursgebühren für nuklearmedizinische Weiterbildung sind hoch (bis 5.000 Euro pro Kurs) und werden teilweise von Institutionen erstattet.

Ärzteversichert empfiehlt Nuklearmedizinern, bei Großgeräten eine spezifische Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Nuklearmediziner in Kliniken ohne eigene Praxisstruktur haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. Forschungsförderung setzt institutionelle Projektträger voraus.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →