Psychiater genießen aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels besondere Förderung durch KVen, Bundesländer und psychiatriespezifische Versorgungsverträge.
Psychiater in unterversorgten Regionen erhalten KV-Niederlassungszuschüsse bis 60.000 Euro; die Wartezeiten auf Kassenzulassungen für Psychiater betragen in vielen Regionen mehrere Jahre, was die Förderprioritäten der KVen erhöht.
Hintergrund
KV-Niederlassungsförderungen für Psychiater sind in fast allen Regionen Deutschlands abrufbar, da psychiatrische Kassensitze seit Jahren überzeichnet sind und Wartezeiten für Patienten sechs bis zwölf Monate betragen. Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) deckt die überschaubare Praxisausstattung.
Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) nach § 118 SGB V bieten zusätzliche Vergütungsstrukturen für niedergelassene Psychiater, die mit Kliniken kooperieren. Selektivverträge für integrierte psychiatrische Versorgung (z. B. Hamburger Modell, Bayern IV) schaffen Vergütungszuschläge von 15 bis 25 %.
Weiterbildungsförderung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Bundesärztekammer unterstützt den Facharzterwerb. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern wegen erhöhter Burnout-Gefährdung eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Psychiater in Kliniken ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KV-Niederlassungsförderungen. PIA-Verträge setzen eine institutionelle Anbindung an psychiatrische Kliniken voraus.
Quellen
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