Sportmediziner können auf KV-Niederlassungsförderung, Sportverbands-Kooperationsverträge und KfW-Gründerkredite zurückgreifen.

KV-Niederlassungsförderungen stehen Sportmedizinern in Mangelgebieten offen; Kooperationsverträge mit Profivereinen oder dem DOSB schaffen stabile Einkommensquellen, die die Praxisfinanzierung erleichtern. KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) deckt sportmedizinische Ausstattung.

Hintergrund

KV-Niederlassungsförderungen gelten für Sportmediziner, sofern sie über eine Kassenzulassung verfügen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und Landes-Sportbünde vergeben Vereinsarzt-Verträge an Sportmediziner; diese Honorarverträge mit Profi- oder Leistungssportvereinen generieren stabile Zusatzeinnahmen.

Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) deckt Leistungsdiagnostik-Equipment, Spiroergometer und Laktattestgeräte. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) fördert sportmedizinische Forschungsprojekte zur Leistungsdiagnostik und Trainingssteuerung mit Beträgen von 50.000 bis 300.000 Euro.

Sportmediziner mit Schwerpunkt Prävention und Betriebssport können Betriebsgesundheitsmanagement-Programme (BGM) mit Krankenkassen schließen; diese vergüten präventive Untersuchungen nach § 20 SGB V mit Zuschlägen von 30 bis 50 Euro pro Teilnehmer.

Ärzteversichert empfiehlt Sportmedizinern, bei Hochleistungssport-Betreuung die Haftpflichtdeckung für Dopingkontrollen und Sporttauglichkeitsbescheinigungen zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Sportmediziner ohne Kassenzulassung haben keinen Anspruch auf KV-Förderungen. Vereinsarzt-Verträge setzen sportmedizinische Zusatzbezeichnung oder Erfahrung voraus.

Quellen

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