Unfallchirurgen im ambulanten Bereich können auf KV-Niederlassungsförderung, DGUV-D-Arzt-Förderung und KfW-Gründerkredite zugreifen.

Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung erhalten von der DGUV erhöhte BG-Vergütungen (20–30 % über GKV-Niveau) als strukturelle Förderung; KV-Niederlassungszuschüsse von 30.000 bis 50.000 Euro stehen in Mangelgebieten zusätzlich bereit.

Hintergrund

D-Arzt-Praxen (Durchgangsarzt-Praxen) erhalten durch die erhöhten Vergütungssätze der Berufsgenossenschaften eine indirekte strukturelle Förderung; die DGUV legt in ihren Anforderungsprofilen für D-Arzt-Praxen technische Standards fest und bezuschusst deren Erfüllung. KV-Niederlassungsförderungen für Orthopädie und Unfallchirurgie (ein gemeinsames Fach seit 2005) betragen bis zu 50.000 Euro in Versorgungsmangelgebieten.

Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) und ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) finanzieren OP-Raum, Sterilisationsausstattung und Röntgentechnik. Weiterbildungsförderungen der DGOU unterstützen den chirurgischen Nachwuchs mit vergünstigten Kursen und Stipendien.

Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen mit OP-Tätigkeit eine leistungsstarke Berufshaftpflicht mit Deckungssummen ab 3 Mio. Euro je Schadensfall.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Unfallchirurgen in Kliniken ohne eigene Praxis haben keinen Anspruch auf KV-Förderungen. D-Arzt-Förderung setzt die offizielle DGUV-Zulassung nach den Anforderungen der DGUV-Vorschriften voraus.

Quellen

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