Zahnärzte haben Zugang zu KZV-Niederlassungsförderungen, KfW-Gründerkrediten und Weiterbildungsförderungen der Zahnärztekammern.
Zahnärzte in unterversorgten Regionen erhalten von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) Niederlassungszuschüsse von bis zu 40.000 Euro; der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) finanziert Behandlungseinheiten und digitale Ausstattung.
Hintergrund
KZV-Niederlassungsförderungen werden je nach Versorgungsbedarf der Region von 20.000 bis 40.000 Euro gewährt; einzelne KZVen zahlen zudem Investitionskostenzuschüsse für die Praxisausstattung in Mangelgebieten. Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) ist das am häufigsten genutzte Förderprogramm für Zahnarztpraxen.
Für die Digitalisierung (DVT, chairside CAD/CAM, digitale Abformung) bieten einzelne Bundesländer Digitalisierungsförderungen; die TI-Anschlusspauschalen der KZVen für elektronische Patientenakte und KIM-Dienste sind laufende Subventionen.
Die Bundeszahnärztekammer und Landeszahnärztekammern fördern Fort- und Weiterbildung durch vergünstigte Kurse und in einigen Bundesländern durch Stipendien für Oralchirurgie, Implantologie oder Kieferorthopädie-Zusatzqualifikationen.
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, bei der Praxisplanung Behandlungsfehler-Haftpflicht und Praxisausfallversicherung als feste Kostenposten einzukalkulieren.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Zahnärzte ohne eigene Niederlassung haben keinen Anspruch auf KZV-Niederlassungsförderungen. Digitalisierungsförderungen setzen aktive Kassenzulassung voraus.
Quellen
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