Assistenzärzte lassen regelmäßig KV-Weiterbildungsförderungen, Auslandsstipendien und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Fortbildungskosten ungenutzt.
Die KBV und Kassenärztliche Vereinigungen zahlen Kliniken und Assistenzärzten in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung bis zu 5.000 Euro pro Quartal; auch in anderen Fachrichtungen bieten KVen Weiterbildungsförderungen, die viele Assistenzärzte nicht beantragen, weil sie den Antragsprozess nicht kennen.
Hintergrund
Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V: Die gesetzlich verankerte Förderung der Allgemeinmedizin-Weiterbildung zahlt Kliniken und Praxen, die Assistenzärzte ausbilden; die Assistenzärzte selbst erhalten über Zuschüsse zu Gehältern und Kurskosten eine indirekte Förderung. Viele Assistenzärzte wissen nicht, dass sie den Antrag aktiv bei der zuständigen KV stellen können.
DAAD-Stipendien und Forschungsaufenthalte: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Klinikrotationen und Forschungsaufenthalte im Ausland mit monatlichen Stipendien von 800 bis 2.500 Euro; diese werden von Assistenzärzten deutlich seltener beantragt als von anderen Berufsgruppen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Kongressgebühren, Fachliteratur, Fortbildungskurse und Fahrten zu Weiterbildungsveranstaltungen sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vollständig absetzbar; viele Assistenzärzte machen diese Kosten nicht in der Einkommensteuererklärung geltend.
Ärzteversichert empfiehlt Assistenzärzten, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Beiträge in jungen Jahren am günstigsten sind.
Wann gilt das nicht?
Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V gilt spezifisch für die allgemeinmedizinische Weiterbildung; andere Fachrichtungen müssen KV-spezifische Programme prüfen. DAAD-Stipendien setzen einen akademischen Hintergrund und Projektplan voraus.
Quellen
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