Niedergelassene und angestellte Fachärzte lassen regelmäßig KV-Niederlassungsförderungen, Disease-Management-Vergütungszuschläge und Selektivverträge ungenutzt.
Niedergelassene Fachärzte in unterversorgten Regionen können KV-Niederlassungszuschüsse von 30.000 bis 60.000 Euro beantragen; Disease-Management-Programme nach § 137f SGB V steigern die Praxiserlöse laufend um 5 bis 15 %, werden aber oft nicht aktiv beantragt.
Hintergrund
KV-Niederlassungsförderungen sind für viele Fachrichtungen in Mangelgebieten verfügbar, werden aber von potenziellen Neuniederlassern oft nicht aktiv recherchiert. Der Antrag ist bei der zuständigen KV zu stellen; die Fristen variieren je nach Bundesland.
Disease-Management-Programme (DMP) nach § 137f SGB V bieten strukturierte Vergütungszuschläge für die Betreuung chronisch kranker Patienten; Fachärzte (Internisten, Kardiologen, Diabetologen) können durch DMP-Einschreibungen ihre Praxiserlöse systematisch erhöhen, ohne zusätzliche Leistungen zu erbringen.
Selektivverträge nach §§ 73b, 73c, 140a SGB V schaffen Vergütungsstrukturen außerhalb der Regelversorgung; Fachärzte, die sich in Versorgungsnetzen engagieren, erhalten Zuschläge von 10 bis 25 % auf die Regelleistungsvergütung. Viele Fachärzte kennen diese Möglichkeiten nicht oder halten den Administrationsaufwand für zu hoch.
Ärzteversichert empfiehlt Fachärzten in der Niederlassung, neben der Berufshaftpflicht auch eine Praxisausfallversicherung abzuschließen, die bei Krankheit oder Unfall die laufenden Praxiskosten sichert.
Wann gilt das nicht?
KV-Niederlassungsförderungen sind auf Mangelgebiete beschränkt; in überversorgten Planungsbereichen entfällt die Niederlassungsförderung. DMP-Teilnahme setzt Kassenzulassung und Erfüllung der Qualitätsanforderungen voraus.
Quellen
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