Medizinstudenten lassen regelmäßig Stipendien, BAföG-Sondermöglichkeiten und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Studienkosten ungenutzt.

Nur etwa 2 % der Medizinstudierenden bewerben sich um ein Deutschlandstipendium (300 Euro/Monat); zudem bieten alle Bundesländer Landarzt-Stipendien von 300 bis 1.000 Euro/Monat an, die eine spätere Landarztverpflichtung begründen, aber erhebliche finanzielle Entlastung bieten.

Hintergrund

Deutschlandstipendium: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert über das Deutschlandstipendium leistungsstarke Studierende aller Fachrichtungen mit 300 Euro monatlich; die Bewerbungsquote unter Medizinstudierenden ist unverhältnismäßig niedrig, obwohl das Leistungsniveau im Medizinstudium die Anforderungen in der Regel erfüllt.

Landarzt-Stipendien: Bayern, Sachsen, NRW und alle weiteren Bundesländer haben Landarztprogramme mit monatlichen Stipendien von 300 bis 1.000 Euro; die Verpflichtung zur späteren hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum wird von vielen Studierenden als attraktiv empfunden, ist aber mit Rückzahlungspflicht verbunden, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird.

BAföG und Sondermöglichkeiten: Medizinstudierende haben bis zum Ende des Studiums Anspruch auf BAföG; viele beziehen dieses nicht, obwohl bei Elterneinkommen unter 50.000 Euro pro Jahr in der Regel ein Anspruch besteht. Zudem können Fahrtkosten, Fachliteratur und Computer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Ärzteversichert empfiehlt Medizinstudierenden, bereits im Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Beiträge im Studium am günstigsten sind und Vorerkrankungen noch nicht bestehen.

Wann gilt das nicht?

Landarzt-Stipendien setzen eine Immatrikulation voraus und sind nicht auf alle Universitäten anwendbar. Deutschlandstipendien erfordern eine Nominierung durch die Hochschule.

Quellen

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