Niedergelassene Ärzte nutzen trotz umfangreicher Förderlandschaft regelmäßig KV-Strukturfondsförderungen, Digitalisierungsprogramme und DMP-Vergütungszuschläge nicht vollständig aus.
Niedergelassene Ärzte können über KV-Strukturfonds bis zu 30.000 Euro für Investitionen in Praxisausstattung, Weiterbildung und Versorgungsverbesserungen abrufen; laut KBV werden diese Programme bundesweit zu weniger als 50 % der verfügbaren Mittel ausgeschöpft.
Hintergrund
KV-Strukturfonds: Der Strukturfonds nach § 105 SGB V stellt jährlich Mittel für Praxisförderungen in unterversorgten Gebieten bereit; Förderanträge für Ausstattung, Praxisübernahmen und Weiterbildung werden von vielen Praxisinhabern nicht gestellt, weil der Antragsprozess unbekannt ist.
Digitalisierungsförderungen: TI-Anschlusspauschalen, Videosprechstunden-Zuschläge und KIM-Anbindungsförderungen werden von KVen automatisch vergütet, wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt sind; viele Praxen erfüllen die Voraussetzungen, haben aber die Leistungsziffer nicht in ihre Abrechnung aufgenommen.
DMP-Vergütungszuschläge nach § 137f SGB V für chronisch kranke Patienten (Diabetes, KHK, Asthma) stellen einen laufenden Erlösbonus dar, der nur aktive Programmteilnahme erfordert. Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte dabei, den Versicherungsschutz mit der wirtschaftlichen Praxisplanung zu verzahnen.
Wann gilt das nicht?
Strukturfondsförderungen sind regional begrenzt und setzen Versorgungsbedarfe im Planungsbereich voraus. DMP-Vergütungen setzen Kassenzulassung und Erfüllung der Qualitätsanforderungen voraus.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →