PJ-Studenten lassen regelmäßig PJ-Aufwandsentschädigungen, Auslands-PJ-Stipendien und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für PJ-Kosten ungenutzt.
Nicht alle Unikliniken zahlen PJ-Aufwandsentschädigungen, aber viele akademische Lehrkrankenhäuser bieten 600 bis 1.000 Euro monatlich; der DAAD fördert Auslands-PJ-Tertiale mit Stipendien von 800 bis 2.000 Euro pro Monat, die nur unzureichend bekannt sind.
Hintergrund
PJ-Aufwandsentschädigungen: Viele akademische Lehrkrankenhäuser zahlen PJ-Studierenden Aufwandsentschädigungen von 300 bis 1.000 Euro pro Monat; einige Unikliniken (z. B. Charité Berlin) bieten ebenfalls Entschädigungen an. Viele Studierende wählen ihr PJ-Tertial ohne Berücksichtigung dieser Zahlungen.
DAAD-Auslands-PJ-Stipendien: Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Auslands-Tertiale (z. B. in der Schweiz, Österreich, USA) mit monatlichen Stipendien von 800 bis 2.000 Euro; die Bewerbungsquote ist gering, obwohl die Stipendien den Aufenthalt vollständig finanzieren können.
Landarzt-Stipendien: Bundesländer mit Landarztprogrammen akzeptieren PJ-Tertiale in ländlichen Lehrkrankenhäusern als Anerkennung für das Stipendium; wer ein PJ-Tertial auf dem Land absolviert, kann damit eine bereits eingegangene Landarzt-Stipendiums-Verpflichtung erfüllen.
Steuerliche Absetzung: PJ-Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Arbeitsmaterial) können als vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden; dies wird von PJ-Studierenden selten genutzt, obwohl es Steuererstattungen von mehreren hundert Euro ermöglichen kann.
Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studierenden, bereits während des PJ eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da das Gesundheitsrisiko in dieser Phase noch gering ist.
Wann gilt das nicht?
DAAD-Stipendien setzen ausreichende Sprachkenntnisse und einen gültigen Studierendenstatus voraus. Steuerliche Absetzbarkeit erfordert Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten.
Quellen
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