Arztpraxen können Cybersicherheitsmaßnahmen über KfW-Digitalisierungskredite, BSI-Förderprogramme und KV-Telematikinfrastruktur-Pauschalen fördern lassen.
Der KfW-Kredit „Digitalisierung der Wirtschaft" (ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit) bietet Arztpraxen zinsgünstige Darlehen bis 25 Mio. Euro für IT-Sicherheitsinvestitionen; Kassenärztliche Vereinigungen gewähren zudem Pauschalen für den Anschluss von BSI-zertifizierten Sicherheitsmodulen an die Telematikinfrastruktur.
Hintergrund
Arztpraxen sind als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zunehmend Ziel von Ransomware-Angriffen. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bietet kostenlose Beratungsleistungen und Leitfäden für Arztpraxen; größere Praxen (ab 2.000 Patienten) können an BSI-Förderprogrammen für KRITIS-Akteure teilnehmen.
Der KfW-ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert IT-Sicherheitssoftware, Firewall-Systeme, verschlüsselte Datenspeicherung und Mitarbeiterschulungen; Zinssätze liegen je nach Laufzeit aktuell bei 4 bis 6 % p. a. KV-Telematikpauschalen erstatten den Einbau und Betrieb von Konnektoren und VPN-Sicherheitslösungen pauschal; die genauen Beträge werden jährlich angepasst.
Ärzte, die gegen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, riskieren Bußgelder bis 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Ärzteversichert informiert Praxen über Cyber-Haftpflichtversicherungen, die Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen durch Hackerangriffe und Kosten für IT-Forensik absichern.
Wann gilt das nicht?
KfW-Förderkredite setzen eine positive Bonitätsprüfung voraus. BSI-KRITIS-Programme gelten nur für Einrichtungen ab einer bestimmten Versorgungsgröße.
Quellen
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