Arztpraxen erhalten für die Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) KV-Pauschalen, TI-Anschlusspauschalen und einmalige Einrichtungszuschüsse.
Kassenärztliche Vereinigungen zahlen Praxen für die Befüllung der ePA Dokumentationspauschalen von 50 bis 100 Euro pro Patient und Jahr; die einmalige TI-Anschlusspauschale für den Konnektor-Ausbau beträgt je nach KV 300 bis 900 Euro.
Hintergrund
Seit dem 15. Januar 2025 ist die ePA für alle für GKV-Versicherte verpflichtend eingeführt; Arztpraxen sind gesetzlich verpflichtet, Befunde, Diagnosen und Medikamentenlisten einzutragen. Zur Entlastung zahlen Kassenärztliche Vereinigungen Befüllungspauschalen über die Abrechnungsziffern.
Die TI-Anschlusspauschale nach § 291b SGB V erstattet Praxen die Kosten für Konnektor, eHealth-Kartenterminals und laufende Betriebskosten; die Pauschalen werden jährlich angepasst. Fortbildungsprogramme der KBV und KVen zur ePA-Nutzung sind für niedergelassene Ärzte kostenfrei.
Software-Hersteller, die ePA-kompatible PVS (Praxisverwaltungssysteme) anbieten, erhalten ebenfalls Fördermittel über Digitalisierungsprogramme des Bundesministeriums für Gesundheit.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei der ePA-Einführung auch datenschutzrechtliche Haftungsrisiken (DSGVO-Verstöße) in der Cyberversicherung zu berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung sind nicht zur ePA-Befüllung verpflichtet und erhalten keine KV-Pauschalen. Die TI-Anschlusspauschale setzt eine aktive KV-Mitgliedschaft voraus.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Gesetze im Internet – SGB V
- Bundesministerium für Gesundheit
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