Arztpraxen erhalten für die Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) KV-Pauschalen, TI-Anschlusspauschalen und einmalige Einrichtungszuschüsse.

Kassenärztliche Vereinigungen zahlen Praxen für die Befüllung der ePA Dokumentationspauschalen von 50 bis 100 Euro pro Patient und Jahr; die einmalige TI-Anschlusspauschale für den Konnektor-Ausbau beträgt je nach KV 300 bis 900 Euro.

Hintergrund

Seit dem 15. Januar 2025 ist die ePA für alle für GKV-Versicherte verpflichtend eingeführt; Arztpraxen sind gesetzlich verpflichtet, Befunde, Diagnosen und Medikamentenlisten einzutragen. Zur Entlastung zahlen Kassenärztliche Vereinigungen Befüllungspauschalen über die Abrechnungsziffern.

Die TI-Anschlusspauschale nach § 291b SGB V erstattet Praxen die Kosten für Konnektor, eHealth-Kartenterminals und laufende Betriebskosten; die Pauschalen werden jährlich angepasst. Fortbildungsprogramme der KBV und KVen zur ePA-Nutzung sind für niedergelassene Ärzte kostenfrei.

Software-Hersteller, die ePA-kompatible PVS (Praxisverwaltungssysteme) anbieten, erhalten ebenfalls Fördermittel über Digitalisierungsprogramme des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei der ePA-Einführung auch datenschutzrechtliche Haftungsrisiken (DSGVO-Verstöße) in der Cyberversicherung zu berücksichtigen.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung sind nicht zur ePA-Befüllung verpflichtet und erhalten keine KV-Pauschalen. Die TI-Anschlusspauschale setzt eine aktive KV-Mitgliedschaft voraus.

Quellen

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