Arztpraxen erhalten für die Einführung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einmalige Einrichtungspauschalen und laufende Betriebskostenzuschüsse über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die KV-TI-Betriebskostenpauschale für KIM beträgt je nach Praxisgröße 40 bis 120 Euro pro Quartal; die einmalige Einrichtungspauschale beim erstmaligen KIM-Anschluss wird von den meisten KVen mit 100 bis 300 Euro vergütet.
Hintergrund
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur; seit Juli 2021 sind alle Kassenpraxen zur KIM-Anbindung verpflichtet. Praxen, die KIM nicht betreiben, riskieren Honorarkürzungen von 1 % (ab 2022 schrittweise erhöht).
Die TI-Betriebskostenpauschale nach § 291b SGB V erstattet Praxen die monatlichen KIM-Nutzungsgebühren (ca. 5 bis 15 Euro/Monat bei Anbietern) sowie Wartungskosten für den Konnektor. Die Einrichtungskosten für KIM (Softwarelizenzen, Konfigurationsaufwand) werden von einzelnen KVen einmalig bezuschusst.
Sicherheitsupdates für KIM-Dienste sind verpflichtend; Softwarehersteller von zertifizierten PVS erhalten ebenfalls Fördermittel für KIM-Integration. Ärzteversichert empfiehlt Praxen, die Datensicherheit ihrer KIM-Kommunikation durch eine Cyber-Haftpflichtversicherung zu flankieren.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Praxen ohne GKV-Kassenzulassung sind nicht zur KIM-Anbindung verpflichtet und erhalten keine KV-Pauschalen. Krankenhäuser folgen eigenen TI-Finanzierungsregelungen.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Gesetze im Internet – SGB V
- Bundesministerium für Gesundheit
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →