Arztpraxen erhalten für die Einführung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einmalige Einrichtungspauschalen und laufende Betriebskostenzuschüsse über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die KV-TI-Betriebskostenpauschale für KIM beträgt je nach Praxisgröße 40 bis 120 Euro pro Quartal; die einmalige Einrichtungspauschale beim erstmaligen KIM-Anschluss wird von den meisten KVen mit 100 bis 300 Euro vergütet.

Hintergrund

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur; seit Juli 2021 sind alle Kassenpraxen zur KIM-Anbindung verpflichtet. Praxen, die KIM nicht betreiben, riskieren Honorarkürzungen von 1 % (ab 2022 schrittweise erhöht).

Die TI-Betriebskostenpauschale nach § 291b SGB V erstattet Praxen die monatlichen KIM-Nutzungsgebühren (ca. 5 bis 15 Euro/Monat bei Anbietern) sowie Wartungskosten für den Konnektor. Die Einrichtungskosten für KIM (Softwarelizenzen, Konfigurationsaufwand) werden von einzelnen KVen einmalig bezuschusst.

Sicherheitsupdates für KIM-Dienste sind verpflichtend; Softwarehersteller von zertifizierten PVS erhalten ebenfalls Fördermittel für KIM-Integration. Ärzteversichert empfiehlt Praxen, die Datensicherheit ihrer KIM-Kommunikation durch eine Cyber-Haftpflichtversicherung zu flankieren.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Praxen ohne GKV-Kassenzulassung sind nicht zur KIM-Anbindung verpflichtet und erhalten keine KV-Pauschalen. Krankenhäuser folgen eigenen TI-Finanzierungsregelungen.

Quellen

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