Ärzte in den letzten Berufsjahren unterliegen weiterhin der vollen Fortbildungspflicht und können dieselben Förderinstrumente wie jüngere Kollegen nutzen; einige Kammern bieten Seniorenprogramme.
Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V gilt bis zur letzten Zulassung; für Ärzte ab 60 Jahren bieten einzelne Landesärztekammern vergünstigte oder kostenfreie Kongressteilnahmen und Online-Kurse als Teil von Seniorenmitgliedschaftsprogrammen an.
Hintergrund
Fortbildungspflicht bis Praxisende: Niedergelassene Ärzte müssen auch in den Jahren vor dem Ruhestand 250 CME-Punkte in fünf Jahren nachweisen; KVen prüfen den Nachweis und können bei Nichterfüllung Honorarkürzungen von bis zu 25 % verhängen.
Seniorenprogramme der Landesärztekammern: Einige Landesärztekammern bieten ab einem Alter von 60 Jahren reduzierten Mitgliedsbeitrag und kostenfreien Zugang zu Online-Fortbildungsplattformen an. Kongressbesuche und Fachgebietskurse sind für Praxisinhaber weiterhin vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Fortbildung zur Praxisnachfolge-Vorbereitung: Spezifische Kurse zu Praxisübergabe, Übergangssituationen und Honorararztrecht werden von der KBV und Ärztekammern angeboten; diese sind häufig kostenlos für Kammermitglieder.
Ärzteversichert empfiehlt, bereits 3–5 Jahre vor dem Ruhestand mit der finanziellen Planung zu beginnen und die Berufshaftpflicht bis zum letzten Behandlungstag durchzuhalten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die keine Kassenzulassung mehr haben (rein privat tätig), unterliegen keiner gesetzlichen CME-Pflicht, aber weiterhin der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht nach der Berufsordnung.
Quellen
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