Assistenzärzte erhalten Fortbildungsförderung über TV-Ärzte-Freistellungsansprüche, KV-Weiterbildungsförderungen und Fachgesellschaftsstipendien.

Assistenzärzte haben nach TV-Ärzte Anspruch auf fünf Fortbildungstage pro Jahr mit voller Lohnfortzahlung; in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zahlen KVen über die Förderung nach § 75a SGB V indirekt bis zu 5.000 Euro pro Quartal an die ausbildenden Einrichtungen.

Hintergrund

TV-Ärzte-Fortbildungsfreistellung: Der Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte) sichert fünf bezahlte Fortbildungstage pro Jahr; Kurskosten für Pflichtfortbildungen im Rahmen der Facharztweiterbildung werden von Kliniken in der Regel übernommen.

KV-Weiterbildungsförderung § 75a SGB V: Für die allgemeinmedizinische Weiterbildung zahlt die KV an die ausbildende Praxis und das ausbildende Krankenhaus bis zu 5.000 Euro je Quartal; dies kommt mittelbar dem Assistenzarzt zugute, da die Einrichtung bessere Weiterbildungsbedingungen finanzieren kann.

Fachgesellschaftsstipendien: Nahezu alle medizinischen Fachgesellschaften (DGIM, DGChir, DGGG usw.) bieten Kongressstipendien, Reisekostenzuschüsse und Preise für wissenschaftliche Arbeiten an; viele Assistenzärzte kennen diese Angebote nicht.

DAAD-Stipendien für Auslandsrotationen finanzieren klinische Aufenthalte im Ausland mit 800 bis 2.500 Euro monatlich; die Bewerbung erfolgt über die Hochschule oder direkt beim DAAD.

Ärzteversichert empfiehlt Assistenzärzten, die Berufsunfähigkeitsversicherung während der Weiterbildungszeit mit einer berufsunfähigkeitsabsichernden Klausel für die jeweilige Fachrichtung abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

TV-Ärzte gilt nicht für Assistenzärzte an Unikliniken oder privaten Trägern, die eigene Tarifverträge haben. KV-Förderung nach § 75a gilt nur für die allgemeinmedizinische Weiterbildung.

Quellen

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