PJ-Studenten können DAAD-Stipendien für Auslandstertiale, Hochschul-interne Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit von PJ-Kosten als vorweggenommene Werbungskosten nutzen.

DAAD-Stipendien für PJ-Tertiale im Ausland betragen 800 bis 2.000 Euro monatlich; Hochschulspezifische Förderprogramme ergänzen dies mit Reiskostenunterstützungen von 200 bis 1.000 Euro für Auslandsaufenthalte.

Hintergrund

DAAD-Stipendien: Das DAAD-Kurzstipendium für PJ-Studierende fördert klinische Ausbildungsaufenthalte im Ausland mit monatlichen Stipendien von 800 Euro (Europa) bis 2.000 Euro (außereuropäisches Ausland); Bewerbungen laufen über das Akademische Auslandsamt der Hochschule.

Klinische Fortbildungsangebote im PJ: Viele Unikliniken und akademische Lehrkrankenhäuser bieten PJ-Studierenden kostenlose interne Fortbildungsreihen (Skills-Labs, Simulations-Trainings, Sonographie-Kurse) an; diese sind formal kostenlos, haben aber einen erheblichen Ausbildungswert.

Steuerliche Absetzbarkeit: PJ-Kosten (Fahrtkosten zur Klinik, Arbeitskleidung, Fachliteratur) können als vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden; dies ermöglicht Steuererstattungen von mehreren hundert Euro, sofern ausreichend sonstige Einkünfte vorhanden sind.

Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studierenden, bereits während des PJ eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen, da das gesundheitliche Risikoprofil im Studium besonders günstig ist.

Wann gilt das nicht?

DAAD-Stipendien für PJ-Aufenthalte setzen immatrikulierten Studierendenstatus und ausreichende Sprachkenntnisse voraus. Steuerliche Absetzbarkeit erfordert positive Einkünfte im selben Jahr.

Quellen

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