Allgemeinmediziner unterliegen einer doppelten Fortbildungspflicht: der gesetzlichen CME-Pflicht nach § 95d SGB V und der berufsrechtlichen Pflicht nach der ärztlichen Berufsordnung.
Zugelassene Allgemeinmediziner müssen alle fünf Jahre 250 CME-Punkte nachweisen; bei Nichterfüllung kürzt die KV das Honorar um bis zu 25 %. Die Ärztekammer kann zusätzlich berufsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Hintergrund
Gesetzliche Fortbildungspflicht (§ 95d SGB V): Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Allgemeinmediziner müssen gegenüber der KV alle fünf Jahre 250 CME-Punkte nachweisen. CME-Punkte werden durch zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse, E-Learning-Kurse und Fachzeitschriften-CME erworben.
Berufsrechtliche Fortbildungspflicht: Die Berufsordnung der Landesärztekammern (Musterberufsordnung § 4) verpflichtet alle Ärzte unabhängig von der Kassenzulassung zur laufenden Fortbildung; Verstöße können zu Rügen, Geldbußen oder Berufsverbot führen.
Besonderheiten für Allgemeinmediziner: Für Allgemeinmediziner sind Fortbildungen zu Notfallmedizin, Palliativversorgung und Hausarzttätigkeit besonders relevant; die KBV bietet ein eigenes e-CME-Portal mit kostenlosen allgemeinmedizinischen Modulen.
Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, die Fortbildungsdokumentation jährlich zu aktualisieren und den CME-Punktestand über das Online-Portal der zuständigen Ärztekammer zu verfolgen.
Wann gilt das nicht?
Die gesetzliche CME-Pflicht gilt nicht für Ärzte ohne Kassenzulassung (rein privatärztlich tätige Allgemeinmediziner). Für Ärzte in Elternzeit oder Beurlaubung gibt es Übergangsregelungen.
Quellen
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