Arbeitsmediziner unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie fachspezifischen Aktualisierungspflichten für arbeitsmedizinische Vorsorge.

Neben den 250 CME-Punkten in fünf Jahren sind Arbeitsmediziner nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet, Kenntnisse über neue Gefahrstoffe und Arbeitsschutzvorschriften laufend zu aktualisieren; die DGUV empfiehlt alle fünf Jahre Auffrischungskurse.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): Zugelassene Arbeitsmediziner benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Alle Ärzte sind zur laufenden Fortbildung verpflichtet.

Fachspezifische Pflichten: Die ArbMedVV verpflichtet Betriebsärzte, über Änderungen in der Gefahrstoffverordnung, dem Strahlenschutzgesetz und technischen Vorschriften informiert zu bleiben. Die DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorge werden regelmäßig aktualisiert; Betriebsärzte müssen die aktuellen Fassungen kennen und anwenden.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bietet CME-zertifizierte Kurse und das jährliche DGAUM-Jahrestagungsprogramm als Hauptfortbildungsquelle. Updatekurse zur Berufsanerkennung sind alle 5 Jahre empfohlen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Betriebsärzte, die Mängel in der Arbeitssicherheit nicht angemessen melden, Haftungsrisiken tragen; die Berufshaftpflicht sollte betriebsärztliche Tätigkeiten einschließen.

Wann gilt das nicht?

Arbeitsmediziner ohne Kassenzulassung unterliegen nur der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht. DGUV-Empfehlungen sind nicht gesetzlich bindend, werden aber von Unfallversicherungsträgern erwartet.

Quellen

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