Augenärzte unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren und zusätzlichen fachspezifischen Anforderungen für Laser- und Injektionstherapien.

Zugelassene Augenärzte benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; Ärzte, die intravitreale Injektionen (IVOM) oder Laserbehandlungen durchführen, müssen zusätzlich fachspezifische Zertifizierungen nach den Leitlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) nachweisen.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren für zugelassene Augenärzte. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach Musterberufsordnung § 4.

Fachspezifische Anforderungen: Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte (BVA) empfehlen für IVOM-Ärzte regelmäßige Aktualisierungskurse zu Anti-VEGF-Therapien, die ca. alle zwei bis drei Jahre erneuert werden sollten. Lasereingriffe erfordern nach der Strahlenschutzverordnung Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Lasern (Laserschutzbeauftragter oder äquivalente Qualifikation).

Die Fahreignungsbegutachtung nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung) erfordert spezifische Kenntnisse über ophthalmologische Mindestanforderungen; Kurse werden von der DOG und Ärztekammern angeboten.

Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, die operative Tätigkeiten (Kataraktchirurgie, Glaskörperchirurgie) durchführen, eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme (mindestens 3 Mio. Euro) zu wählen.

Wann gilt das nicht?

Augenärzte ohne Kassenzulassung unterliegen nur der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht. IVOM-Zertifizierungen sind fachgesellschaftliche Empfehlungen ohne gesetzliche Bindung.

Quellen

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