Dermatologen unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie fachspezifischen Anforderungen für Laser, Dermatoskopie und Hautkrebsscreening.
Zugelassene Dermatologen benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; Lasertherapien erfordern nach der Strahlenschutzverordnung eine Laserschutz-Unterweisung, und die Teilnahme am Hautkrebsscreening setzt eine zertifizierte Schulung nach GKV-Richtlinien voraus.
Hintergrund
Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren für zugelassene Dermatologen. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach § 4 MBO-Ä.
Laser-Schutzunterweisung: Dermatologen, die medizinische Laser (Nd:YAG, CO2, Fraktionallaser) einsetzen, sind nach der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten und zu regelmäßigen Unterweisungen verpflichtet; eigene Laser-Fachkunde-Kurse (16 Stunden) sind für den Betreiber erforderlich.
Hautkrebsscreening: Die Durchführung des Hautkrebsscreenings nach GKV-Richtlinie (Anlage 9, 12 BMV-Ärzte) setzt eine zertifizierte Schulung (8-stündiger Kurs, alle fünf Jahre Auffrischung) voraus; ohne Schulung darf das Screening nicht abgerechnet werden.
Dermatoskopie-Zertifizierung: Die DDG (Deutsche Dermatologische Gesellschaft) bietet eine standardisierte Dermatoskopie-Zertifizierung an; für die Melanom-Versorgung wird diese zunehmend erwartet.
Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, bei Laserbehandlungen eine ergänzende Laserhaftpflicht zu prüfen, da ästhetische Behandlungen häufig zu Patientenreklamationen führen.
Wann gilt das nicht?
Dermatologen ohne Kassenzulassung unterliegen nur der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht. Laser-Fachkunde-Pflichten gelten unabhängig von der Kassenzulassung nach dem Strahlenschutzrecht.
Quellen
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