Gynäkologen unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren und zusätzlichen fachspezifischen Anforderungen für Ultraschall, CTG und Geburtshilfe.
Zugelassene Gynäkologen benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; geburtshilflich tätige Gynäkologen müssen CTG-Fortbildungen nach dem Beschluss des G-BA regelmäßig erneuern und für Ultraschalluntersuchungen im Mutterschafts-Pass DEGUM-Stufen-Zertifizierungen nachweisen.
Hintergrund
Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.
CTG-Fortbildung: Der G-BA-Beschluss zur Vereinbarung über die ambulante und stationäre gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung verpflichtet geburtshilflich tätige Ärzte zur regelmäßigen CTG-Befundungs-Schulung (alle drei bis fünf Jahre); ohne aktuellen Nachweis darf keine CTG-Geburtshilfe abgerechnet werden.
DEGUM-Ultraschall-Zertifizierung: Für die Durchführung von Mutterschaftsvorsorge-Ultraschall (Basis-, Fein- und erweiterter Feinultraschall) sind DEGUM-Stufen I, II und III erforderlich; die Zertifizierung muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Notfallgeburtshilfe-Trainings: Die Gesellschaft für Geburtsmedizin empfiehlt jährliche Schultergeburts-Trainings und Notfallszenarien; viele Kliniken verlangen diese als Voraussetzung für geburtshilfliche Belegarzttätigkeit.
Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen mit Geburtshilfe eine spezialisierte Geburtshelfer-Haftpflicht, da Geburtsschäden zu den teuersten Schadenereignissen in der Ärzteversicherung gehören.
Wann gilt das nicht?
Gynäkologen ohne Geburtshilfe unterliegen nicht den geburtshilfsspezifischen Fortbildungsanforderungen. DEGUM-Zertifizierungen sind für die entsprechenden Abrechnungsziffern erforderlich, nicht generell für alle Gynäkologen.
Quellen
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