HNO-Ärzte unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie fachspezifischen Anforderungen für Audiologie und Schlafmedizin.

Zugelassene HNO-Ärzte benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; für die Durchführung von Schlaflaboruntersuchungen ist die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)-Zertifizierung erforderlich, die regelmäßige Fortbildung voraussetzt.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.

Audiologie-Aktualisierungskurse: Die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) empfiehlt regelmäßige Aktualisierungen zur Hörgeräteanpassung und Cochlea-Implantat-Nachsorge; für die Abrechnung bestimmter audiologischer Leistungen sind Qualifikationsnachweise erforderlich.

Schlafmedizin: Für die Betreibung eines akkreditierten Schlaflabors verlangt die DGSM regelmäßige Fortbildungsnachweise der beteiligten Ärzte; Kurse dauern 80 Stunden (Grundkurs) und werden alle fünf Jahre aufgefrischt.

Hygiene-Fortbildung: HNO-Ärzte, die ambulant operieren, benötigen jährliche Hygienefortbildungen nach § 23 IfSG und den RKI-Empfehlungen.

Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, bei cochleärer Implantat-Versorgung und Mittelohroperationen eine leistungsstarke Berufshaftpflicht abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

HNO-Ärzte ohne Kassenzulassung unterliegen nur der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht. Schlafmedizin-Anforderungen gelten nur für Betreiber akkreditierter Schlaflabore.

Quellen

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