Kardiologen unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie fachspezifischen Anforderungen für Echokardiographie, Rhythmologie und invasive Eingriffe.

Zugelassene Kardiologen benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; für Echokardiographien sind DEGUM-Kardio-Zertifizierungen erforderlich, und invasiv tätige Kardiologen müssen jährliche Mindestmengen an Herzkatheter-Untersuchungen nachweisen.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.

Echokardiographie-Zertifizierungen: Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und DEGUM vergeben kardiologische Echokardiographie-Zertifikate (Basis, Aufbau, Spezial); für die Abrechnung von Stressechokardiographien und TEE sind entsprechende DGK-Zertifikate erforderlich. Die Zertifizierungen müssen alle fünf Jahre erneuert werden.

Mindestmengen für invasive Eingriffe: Kardiologen, die Herzkatheteruntersuchungen durchführen, müssen jährliche Mindestmengen gemäß G-BA-Richtlinien (z. B. mindestens 300 Koronarangiographien/Jahr für Katheter-Einheiten) einhalten; ohne Erfüllung kann die Genehmigung entzogen werden.

DGK-Qualifikationen für Rhythmologie: Elektrophysiologen benötigen DGK-Qualifikationszertifikate, die eine strukturierte Ausbildung von 500 Ablationen voraussetzen.

Ärzteversichert empfiehlt invasiv tätigen Kardiologen eine Berufshaftpflicht mit Deckungssummen ab 5 Mio. Euro je Schadensfall.

Wann gilt das nicht?

Kardiologen ohne invasive Tätigkeit unterliegen nicht den Mindestmengenanforderungen. Echokardiographie-Zertifizierungen sind für die entsprechende GOP-Abrechnung, nicht generell für alle Kardiologen erforderlich.

Quellen

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