Nuklearmediziner unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie speziellen Strahlenschutzfortbildungen nach Strahlenschutzverordnung und fachspezifischen Qualitätssicherungsnachweisen.

Zugelassene Nuklearmediziner benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; Strahlenschutz-Aktualisierungskurse nach § 47 StrlSchV sind alle fünf Jahre Pflicht, und für den Betrieb von PET/CT-Anlagen sind standortbezogene Qualitätssicherungsnachweise bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.

Strahlenschutz-Aktualisierungskurse: Nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen Ärzte, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, alle fünf Jahre einen Aktualisierungskurs von mindestens 8 Unterrichtsstunden absolvieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der kassenärztlichen Zulassung und wird von der zuständigen Landesbehörde überwacht.

PET/CT- und SPECT-Qualifikationen: Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) vergibt Qualitätszertifikate für PET-Befunder; für die Abrechnung nuklearmedizinischer Leistungen sind nach den KBV-Qualitätssicherungsvereinbarungen spezifische Qualifikationsnachweise erforderlich.

Therapiezertifizierungen: Nuklearmediziner, die Radiojodtherapien oder PSMA-Therapien durchführen, benötigen erweiterte Strahlenschutz-Fachkunden, die in separaten Kursen erworben und regelmäßig aktualisiert werden müssen.

Ärzteversichert empfiehlt Nuklearmedizinern, ihre Berufshaftpflicht auf Strahlenrisiken und mögliche Schäden durch Radioaktivexposition zu prüfen, da Standardpolicen diese Risiken nicht immer einschließen.

Wann gilt das nicht?

Nuklearmediziner ohne eigene Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (z. B. rein gutachterlich tätige Ärzte) unterliegen nicht den Strahlenschutz-Aktualisierungspflichten. PET-Zertifizierungen sind nur für abrechnende Ärzte verpflichtend.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →