Onkologen unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie spezifischen Qualitätssicherungsanforderungen für Tumorzentrum-Zertifizierungen und die Abrechnung systemischer Tumortherapien.

Zugelassene Onkologen benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; für die Abrechnung systemischer Chemotherapien nach KBV-Qualitätssicherungsvereinbarung Onkologie sind jährliche Fortbildungsnachweise und die Dokumentation von Tumorboard-Teilnahmen erforderlich.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.

KBV-Qualitätssicherungsvereinbarung Onkologie: Onkologen, die systemische Tumortherapien (Chemotherapie, Immuntherapie, zielgerichtete Therapie) ambulant abrechnen, müssen regelmäßige onkologische Fortbildungen von mindestens 40 CME-Punkten je Zweijahreszeitraum nachweisen, die speziell auf onkologische Themen entfallen.

Tumorzentrum-Anforderungen: DKG-zertifizierte Organtumorzentren (Brust-, Darm-, Lungenzentren) verlangen von beteiligten Ärzten jährliche Mindestfallzahlen und die aktive Teilnahme an interdisziplinären Tumorboards; diese Anforderungen werden bei der jährlichen Rezertifizierung des Zentrums überprüft.

Palliativmedizinische Weiterbildung: Für die Abrechnung von SAPV (§ 37b SGB V) und ambulanter Palliativversorgung ist eine palliativmedizinische Zusatzweiterbildung von 160 Stunden erforderlich, die einmalig nachzuweisen und regelmäßig durch CME-Punkte zu aktualisieren ist.

Ärzteversichert empfiehlt onkologisch tätigen Ärzten, ihre Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckungssummen für Behandlungsfehler bei Chemotherapien zu prüfen, da Dosierungsfehler erhebliche Schadensansprüche auslösen können.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die onkologische Patienten nur koordinieren, aber keine systemischen Therapien selbst verabreichen, unterliegen nicht der spezifischen KBV-Onkologie-Vereinbarung. Tumorzentrum-Anforderungen gelten nur für Zentren, die eine DKG-Zertifizierung anstreben oder halten.

Quellen

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