Orthopäden unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie fachspezifischen Anforderungen für die D-Arzt-Zulassung, ambulante Operationen und Ultraschalldiagnostik.

Zugelassene Orthopäden benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; D-Ärzte der DGUV müssen das ATLS-Zertifikat alle drei Jahre erneuern, und orthopädische Chirurgen in ambulanten Operationszentren benötigen jährliche Hygienefortbildungen nach § 23 IfSG.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.

D-Arzt-Anforderungen der DGUV: Orthopäden mit D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt für Arbeitsunfälle) müssen das Advanced Trauma Life Support-Zertifikat (ATLS) alle drei Jahre erneuern sowie jährliche berufsgenossenschaftliche Fortbildungen von mindestens 20 Stunden nachweisen. Die DGUV kann die D-Arzt-Zulassung bei fehlenden Nachweisen entziehen.

Ultraschall-DEGUM-Zertifizierung: Orthopäden, die muskuloskelettale Ultraschalluntersuchungen abrechnen, benötigen DEGUM-Stufen-I-Zertifikate, die alle fünf Jahre erneuert werden; für Interventionen wie Gelenkinjektionen unter Ultraschallkontrolle sind höhere Qualifikationsstufen erforderlich.

Hygiene-Fortbildung: Orthopäden, die ambulante Eingriffe (Arthroskopien, Gelenkinjektionen) durchführen, benötigen jährliche Hygienefortbildungen nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den RKI-Empfehlungen für ambulante Operationen.

Ärzteversichert empfiehlt operativ tätigen Orthopäden, die Deckungssumme der Berufshaftpflicht regelmäßig zu überprüfen, da Implantatversagen und Revisionsoperationen erhebliche Schadenspotenziale begründen.

Wann gilt das nicht?

Orthopäden ohne D-Arzt-Zulassung und ohne operative Tätigkeit unterliegen nicht den DGUV-spezifischen Anforderungen. DEGUM-Zertifizierungen sind nur für die Abrechnung der entsprechenden Sonographie-Leistungen erforderlich.

Quellen

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