Palliativmediziner unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie der Pflicht zur kontinuierlichen Aktualisierung der palliativmedizinischen Zusatzweiterbildung für die SAPV-Abrechnung.
Zugelassene Palliativmediziner benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; für die Abrechnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV, § 37b SGB V) ist die palliativmedizinische Zusatzweiterbildung von 160 Stunden obligatorisch und muss durch regelmäßige Fortbildungen aktuell gehalten werden.
Hintergrund
Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.
Palliativmedizinische Zusatzweiterbildung: Für die Beteiligung an SAPV-Teams und die Abrechnung nach § 37b SGB V verlangen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Nachweis der palliativmedizinischen Zusatzweiterbildung (160 Stunden nach Musterweiterbildungsordnung); diese ist einmalig zu erwerben, muss jedoch durch regelmäßige CME-Punkte in palliativmedizinischen Themen ergänzt werden.
Opioid- und Schmerztherapie-Fortbildungen: Palliativmediziner müssen nach BtMVV für die Verordnung von Betäubungsmitteln regelmäßige Kenntnisse in der Opioidtherapie nachweisen; Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) empfehlen alle drei Jahre eine Aktualisierungsfortbildung.
Psychosoziale Kompetenzen: Die DGP empfiehlt regelmäßige Supervisionen und Fortbildungen in Gesprächsführung, Trauerprozessen und ethischer Entscheidungsfindung; einige KVen verlangen entsprechende Nachweise für SAPV-Verträge.
Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, neben der Berufshaftpflicht auch den Versicherungsschutz für Betäubungsmittelverschreibungen und eventuelle Vorwürfe der Überdosierung zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die palliative Aspekte nur gelegentlich in ihrer Fachpraxis betreuen, ohne SAPV-Zulassung und ohne offizielle Palliativzertifizierung, unterliegen nur der allgemeinen CME-Pflicht.
Quellen
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