Psychiater unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie besonderen Anforderungen für psychotherapeutische Verfahren und forensisch-psychiatrische Gutachtertätigkeit.
Zugelassene Psychiater benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; für die Abrechnung von Psychotherapieleistungen nach Psychotherapie-Richtlinie ist die Anerkennung eines Richtlinienverfahrens (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie) erforderlich, die durch kontinuierliche Supervision aufrechterhalten werden muss.
Hintergrund
Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.
Richtlinienpsychotherapie: Psychiater, die Psychotherapieleistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie abrechnen, benötigen eine anerkannte Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren; für die Aufrechterhaltung der Abrechnungsgenehmigung sind regelmäßige Supervisionen und Fallbesprechungen vorgesehen, die bei der KV zu dokumentieren sind.
Forensische Psychiatrie und Gutachtertätigkeit: Psychiater, die als Gutachter für Gericht oder Strafverfolgungsbehörden tätig sind, benötigen nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) eine spezifische Zusatzqualifikation Forensische Psychiatrie von mindestens 80 Stunden; einige Gerichte verlangen diesen Nachweis ausdrücklich.
Suchtmedizin: Für die Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger nach BtMVV und der Qualitätssicherungsvereinbarung der KBV müssen Psychiater eine suchtmedizinische Grundqualifikation (50 Stunden) nachweisen und alle drei Jahre eine Aktualisierungsfortbildung absolvieren.
Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, die Gutachten erstellen, eine separate Vermögensschadenhaftpflicht zu prüfen, da fehlerhafte Gutachten eigenständige Haftungsrisiken begründen können.
Wann gilt das nicht?
Psychiater ohne Psychotherapieleistungen in der GKV unterliegen nicht den Richtlinienverfahren-Anforderungen. Suchtmedizin-Qualifikationen sind nur für Ärzte erforderlich, die Opioidsubstitution durchführen.
Quellen
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