Radiologen unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutz-Aktualisierungskursen und fachspezifischen Zertifizierungen für Screening-Programme.
Zugelassene Radiologen benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; Strahlenschutz-Aktualisierungskurse nach § 47 StrlSchV sind alle fünf Jahre mit mindestens 8 Unterrichtsstunden Pflicht, und für die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm müssen Radiologen alle drei Jahre eine Rezertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie nachweisen.
Hintergrund
Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.
Strahlenschutz-Aktualisierungskurse: Nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen Ärzte, die ionisierende Strahlung anwenden, alle fünf Jahre einen Aktualisierungskurs absolvieren; ohne gültigen Nachweis darf der Arzt keine Röntgenuntersuchungen oder CT-Untersuchungen an Patienten vornehmen.
Mammographie-Screening-Zertifizierung: Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie verlangt von allen am Screening teilnehmenden Radiologen die Erfüllung jährlicher Mindestlesezahlen (mindestens 5.000 Mammographien/Jahr) sowie eine Rezertifizierung alle drei Jahre, die theoretische und praktische Qualitätsprüfungen umfasst.
Interventionelle Radiologie: Für die Durchführung interventionell-radiologischer Eingriffe (TIPSS, Embolisationen, vaskuläre Interventionen) verlangen die DeGIR (Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie) spezifische Modul-Zertifikate, die durch Mindestfallzahlen und Rezertifizierungen aufrechtzuerhalten sind.
Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, bei interventionellen Tätigkeiten die Berufshaftpflicht auf explizite Abdeckung strahleninduzierter Schäden und Kontrastmittelreaktionen zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Radiologen, die ausschließlich MRT-Untersuchungen ohne ionisierende Strahlung durchführen, unterliegen nicht der Strahlenschutz-Aktualisierungspflicht nach StrlSchV. Mammographie-Screening-Anforderungen gelten nur für Screening-Einheiten, nicht für alle radiologischen Praxen.
Quellen
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