Urologen unterliegen der allgemeinen CME-Pflicht von 250 Punkten in fünf Jahren sowie fachspezifischen Anforderungen für Ultraschall, endoskopische Eingriffe und onkologische Versorgung.

Zugelassene Urologen benötigen 250 CME-Punkte in fünf Jahren; für Ultraschalluntersuchungen (Nieren, Blase, Prostata) sind DEGUM-Stufen-I-Zertifizierungen erforderlich, die alle fünf Jahre erneuert werden, und für die Durchführung von Uroskopien schreiben KBV-Qualitätssicherungsrichtlinien Mindestfallzahlen vor.

Hintergrund

Gesetzliche CME-Pflicht (§ 95d SGB V): 250 CME-Punkte in fünf Jahren. Berufsordnung: Laufende Fortbildungspflicht nach MBO-Ä § 4.

DEGUM-Ultraschall-Zertifizierungen: Urologen, die urogenitalen Ultraschall (Nieren, Harnblase, Prostata, Hoden) abrechnen, benötigen DEGUM-Stufen-I-Zertifikate; für Kontrastmittelsonographie (CEUS) sind höhere DEGUM-Stufen erforderlich. Die Zertifizierungen werden alle fünf Jahre erneuert.

Uroskopie-Qualitätssicherung: Für die Durchführung von Zystoskopien und Ureteroskopien verlangen KBV-Qualitätssicherungsvereinbarungen Mindestfallzahlen und regelmäßige Qualitätsberichte; diese sind bei der zuständigen KV einzureichen.

Onkologie-Zertifizierungen: Urologen an DKG-zertifizierten Prostatakarzinom- oder Nierenzentren müssen die Anforderungen der jeweiligen Zertifizierungsgesellschaft erfüllen, einschließlich aktiver Tumorboard-Teilnahme, spezifischer CME-Punkte in der urologischen Onkologie und Fallzahlnachweisen.

Ärzteversichert empfiehlt Urologen, die roboterassistierte Eingriffe durchführen, ihre Berufshaftpflicht auf explizite Abdeckung dieser Operationstechnik zu prüfen, da robotische Systeme spezielle Haftungsfragen aufwerfen.

Wann gilt das nicht?

Urologen ohne Kassenzulassung unterliegen nur der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht. DKG-Tumorzentrum-Anforderungen gelten ausschließlich für Ärzte, die an zertifizierten Zentren tätig sind.

Quellen

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