Arztpraxen unterliegen dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den Sondervorschriften für medizinische Abfälle; für infektiöse Abfälle (Abfallschlüssel AS 18 01 03) gelten konkrete Entsorgungsintervalle und Aufbewahrungsfristen für Nachweise.

Infektiöse Abfälle (AS 18 01 03) aus Arztpraxen müssen mindestens vierteljährlich entsorgt werden; Entsorgungsnachweise (Begleitscheine) sind drei Jahre aufzubewahren, das Abfallregister nach § 49 KrWG fünf Jahre lang.

Hintergrund

Klassifizierung medizinischer Abfälle: Die LAGA-Mitteilung 18 klassifiziert Praxisabfälle in verschiedene Gruppen; AS 18 01 03 (infektiöse Abfälle, die besondere Anforderungen an die Entsorgung stellen, z. B. Kanülen, kontaminiertes Material) muss getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.

Entsorgungsintervalle: Infektiöse Abfälle dürfen auf Praxisgelände maximal drei Monate gelagert werden; bei Lagermengen über 200 kg gelten kürzere Intervalle. Spitze und scharfe Gegenstände (Kanülen) sind sicher in durchstichfeste Behälter zu entsorgen, die regelmäßig abzuholen sind.

Dokumentationspflichten: Praxen mit mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr benötigen Begleitscheine nach der Nachweisverordnung (NachwV); diese sind drei Jahre aufzubewahren. Das Abfallregister nach § 49 KrWG ist fünf Jahre lang in der Praxis zu führen.

Strahlenschutz-Abfälle: Praxen, die radioaktive Stoffe verwenden, unterliegen zusätzlich der Strahlenschutzverordnung; radioaktive Abfälle sind der zuständigen Landesbehörde zu melden und über zugelassene Entsorger abzugeben.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Verstöße gegen Abfallentsorgungsvorschriften als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können; eine ordnungsgemäße Praxisversicherung sollte solche Risiken berücksichtigen.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die ausschließlich nicht-infektiöse Abfälle (AS 18 01 04, z. B. Verbandsmaterial, Einwegkleidung) erzeugen, unterliegen nicht den verschärften Entsorgungsvorschriften für gefährliche Abfälle. Die vereinfachte Nachweispflicht gilt nur ab bestimmten Abfallmengen.

Quellen

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