Das Praktische Jahr markiert den Übergang vom Studierenden zum angehenden Arzt – und damit auch den Moment, in dem wichtige Versicherungsentscheidungen nicht länger aufgeschoben werden sollten.

Im PJ besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung; die Familienversicherung erlischt mit dem 25. Lebensjahr. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte spätestens zu Beginn des PJ abgeschlossen sein – da hier noch der günstige Studentenstatus gilt.

Hintergrund

PJ-Studierende sind rechtlich noch Studierende, üben aber bereits klinische Tätigkeiten unter Aufsicht aus. Relevante Fristen und Versicherungsaspekte:

  • Krankenversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich (§ 10 SGB V). Ab dem 26. Geburtstag oder Überschreiten der Einkommensgrenze (aktuell 505 Euro/Monat) muss ein eigener GKV-Beitrag bezahlt werden. PKV-Mitversicherung über Eltern endet ebenfalls je nach Tarif mit 25.
  • Haftpflichtversicherung: PJ-Studenten sind in der Regel über das Haftpflichtversicherungskonzept der ausbildenden Klinik abgedeckt, sofern sie im Rahmen ihrer Ausbildung handeln. Eigene Absicherung ist dennoch empfehlenswert.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Im PJ ist man noch Student – kein Arzt. BU-Versicherungen für Studenten sind günstiger und haben bessere Gesundheitsfragen als für approbierte Ärzte. Frist: Abschluss idealerweise vor Beginn des dritten klinischen Ausbildungsabschnitts, spätestens zum PJ-Start.
  • Unfallversicherung: Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) greift für PJ-Tätigkeiten im Rahmen der klinischen Ausbildung. Wegeunfälle und Arbeitsunfälle sind abgedeckt.

Wann gilt das nicht?

PJ-Studenten, die über eine eigene Privatversicherung (PKV-Studentenversicherung) oder eine Vollversicherung verfügen, sind anders gestellt. Bei einem PJ im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Regelungen.

Quellen

Ärzteversichert begleitet PJ-Studenten beim optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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