Anleihen (Bonds) bieten Ärzten planbare Erträge und sind ein klassisches Element zur Diversifikation des Arzt-Portfolios – allerdings mit eigenen steuerlichen Fristen und Fallstricken.
Zinserträge aus Anleihen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, ohne steuerfreie Haltefrist. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) kann genutzt werden. Kursgewinne beim Anleiheverkauf sind ebenfalls mit Abgeltungsteuer belastet.
Hintergrund
Für Ärzte mit hohem Einkommen bieten Anleihen planbare Zinserträge, sind aber im Vergleich zu Aktien steuerlich und renditetechnisch weniger attraktiv. Relevante Fristen und Regeln:
- Keine Haltefrist für Steuerfreiheit: Anders als vor 2009 gilt heute für alle Kapitalerträge aus Anleihen die Abgeltungsteuer – unabhängig davon, wie lange die Anleihe gehalten wurde.
- Stückzinsen: Beim Kauf einer Anleihe zwischen zwei Zinszahlungsterminen zahlt der Käufer Stückzinsen an den Verkäufer. Diese können als negative Kapitalerträge sofort steuersenkend geltend gemacht werden.
- Fälligkeit und Laufzeit: Anleihen haben eine feste Laufzeit (1 bis über 30 Jahre). Am Fälligkeitstag erfolgt Rückzahlung zum Nennwert. Wurde die Anleihe unter Nennwert gekauft, ist die Differenz (Kursgewinn) abgeltungsteuerpflichtig.
- Verlustverrechnung: Verluste aus Anleiheverkäufen können mit anderen Kapitalerträgen (außer Aktienverlusten) verrechnet werden. Verlustverrechnungstopf separaten Anleihetopf beachten.
- Freistellungsauftrag: Muss jährlich bis 31. Dezember beim depotführenden Institut eingereicht werden. Bis 1.000 Euro Erträge (2.000 Euro für Ehepaare) steuerfrei.
Wann gilt das nicht?
Anleihen in Betriebsvermögen (Praxisgelder in betrieblichem Depot) unterliegen anderen steuerlichen Regeln und werden nicht mit Abgeltungsteuer, sondern mit dem persönlichen Steuersatz behandelt.
Quellen
- BMF – Abgeltungsteuer und Anleihen
- BaFin – Anlegerschutz und Rentenpapiere
- Deutsche Bundesbank – Anleihemärkte und Zinsentwicklung
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei der Portfoliokonstruktion auf eine sinnvolle Kombination aus Anleihen, Aktien-ETF und Immobilienquote zu achten.
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