Die Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erfordert neben dem Arbeitsvertrag auch eine vertragsärztliche Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Ärzte, die im MVZ als angestellte Vertragsärzte tätig werden möchten, müssen die Genehmigung bei der KV beantragen. Der Prozess dauert in der Regel 6 bis 12 Wochen. Arbeitsrechtlich gilt eine Probezeit von bis zu 6 Monaten gemäß § 622 BGB.

Hintergrund

Das MVZ ist eine Organisationsform der ambulanten Versorgung (§ 95 SGB V), in der Ärzte als Angestellte tätig sind. Relevante Fristen:

  • KV-Genehmigung für angestellten Arzt: Vor Tätigkeitsbeginn muss das MVZ die Anstellung beim Zulassungsausschuss der KV beantragen. Bearbeitungsdauer: 6 bis 12 Wochen. Der Antrag muss mit Approbationsurkunde, Weiterbildungsnachweis und Strafregisterauszug eingereicht werden.
  • Probezeit: Im Arbeitsvertrag können bis zu 6 Monate Probezeit vereinbart werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
  • Kündigungsfristen nach Probezeit: Gemäß TV-Ärzte oder individuellem Vertrag: typischerweise 6 Wochen zum Quartalsende, nach längerer Betriebszugehörigkeit bis zu 6 Monate.
  • Zulassungsübertragung: Wer als angestellter Arzt im MVZ tätig ist und gleichzeitig eine eigene Zulassung besitzt, muss entscheiden, ob er diese ruhen lässt. Ruhendstellung bei der KV muss schriftlich beantragt werden.
  • Halbzulassung: Eine Halbtagsstelle im MVZ kann mit einer halben KV-Zulassung kombiniert werden. Genehmigung durch den Zulassungsausschuss erforderlich.
  • Rückkehrrecht: Nach Anstellung im MVZ ist eine Rückkehr in die Niederlassung möglich, aber nur unter Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen und Wartezeiten.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im MVZ ohne Vertragsarztzulassung (nur Privatpatienten oder IGe-Leistungen) benötigen keine KV-Genehmigung. Für Krankenhäuser, die MVZ betreiben, gelten die gleichen Fristen, aber der Träger ist anders organisiert.

Quellen

Ärzteversichert informiert Ärzte im MVZ zu den richtigen Versicherungslösungen für das Anstellungsverhältnis.

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