Die Approbation als Arzt ist eine unbefristete Berufszulassung, die durch die zuständige Landesbehörde erteilt wird – der Weg zur Approbation und mögliche Fristen beim Widerruf sind geregelt.

Die Approbation muss vor Beginn jeder selbstständigen ärztlichen Tätigkeit vorliegen. Die Bearbeitungsdauer nach vollständiger Antragstellung beträgt je nach Bundesland 3 bis 12 Monate. Bei EU-Abschlüssen gilt nach EU-Richtlinie 2005/36/EG eine Bearbeitungsfrist von maximal 3 Monaten.

Hintergrund

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) regelt die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Approbation. Relevante Fristen:

  • Beantragungszeitpunkt: Die Approbation muss vor Beginn der selbstständigen ärztlichen Tätigkeit vorliegen. Eine Tätigkeit ohne Approbation ist strafbar (§ 5 Heilpraktikergesetz analog; § 29 OWiG Arztrecht).
  • Bearbeitungsdauer bei deutschen Abschlüssen: 3 bis 6 Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen; je nach Bundesland unterschiedlich.
  • EU/EWR-Abschlüsse: Gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG muss die Anerkennung innerhalb von 3 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen erfolgen.
  • Drittstaaten-Abschlüsse (Gleichwertigkeitsprüfung): Bearbeitungsdauer 6 bis 18 Monate möglich; Kenntnisstandprüfung oder Anpassungslehrgang kann verlangt werden.
  • Berufserlaubnis als Übergangslösung: Bis zur Erteilung der Approbation kann eine befristete Berufserlaubnis für bis zu 2 Jahre erteilt werden (§ 10 BÄO).
  • Widerruf der Approbation: Kann ohne Frist erfolgen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (Unwürdigkeit, Unzuverlässigkeit, Unfähigkeit). Betroffene können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte aus EU-Mitgliedstaaten können bei vorübergehenden Dienstleistungen (Gastvorlesungen, Kongressbeiträge) ohne deutsche Approbation tätig sein. Bei regulärer Niederlassung oder dauerhafter Anstellung ist die Approbation zwingend.

Quellen

Ärzteversichert informiert internationale Ärzte über die Besonderheiten des deutschen Versicherungssystems nach Approbationserteilung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →