Die Approbation als Arzt ist eine unbefristete Berufszulassung, die durch die zuständige Landesbehörde erteilt wird – der Weg zur Approbation und mögliche Fristen beim Widerruf sind geregelt.
Die Approbation muss vor Beginn jeder selbstständigen ärztlichen Tätigkeit vorliegen. Die Bearbeitungsdauer nach vollständiger Antragstellung beträgt je nach Bundesland 3 bis 12 Monate. Bei EU-Abschlüssen gilt nach EU-Richtlinie 2005/36/EG eine Bearbeitungsfrist von maximal 3 Monaten.
Hintergrund
Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) regelt die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Approbation. Relevante Fristen:
- Beantragungszeitpunkt: Die Approbation muss vor Beginn der selbstständigen ärztlichen Tätigkeit vorliegen. Eine Tätigkeit ohne Approbation ist strafbar (§ 5 Heilpraktikergesetz analog; § 29 OWiG Arztrecht).
- Bearbeitungsdauer bei deutschen Abschlüssen: 3 bis 6 Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen; je nach Bundesland unterschiedlich.
- EU/EWR-Abschlüsse: Gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG muss die Anerkennung innerhalb von 3 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen erfolgen.
- Drittstaaten-Abschlüsse (Gleichwertigkeitsprüfung): Bearbeitungsdauer 6 bis 18 Monate möglich; Kenntnisstandprüfung oder Anpassungslehrgang kann verlangt werden.
- Berufserlaubnis als Übergangslösung: Bis zur Erteilung der Approbation kann eine befristete Berufserlaubnis für bis zu 2 Jahre erteilt werden (§ 10 BÄO).
- Widerruf der Approbation: Kann ohne Frist erfolgen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (Unwürdigkeit, Unzuverlässigkeit, Unfähigkeit). Betroffene können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte aus EU-Mitgliedstaaten können bei vorübergehenden Dienstleistungen (Gastvorlesungen, Kongressbeiträge) ohne deutsche Approbation tätig sein. Bei regulärer Niederlassung oder dauerhafter Anstellung ist die Approbation zwingend.
Quellen
- Bundesärztekammer – Approbation und Berufserlaubnis
- BMG – Bundesärzteordnung (BÄO)
- BMG – Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)
Ärzteversichert informiert internationale Ärzte über die Besonderheiten des deutschen Versicherungssystems nach Approbationserteilung.
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