Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch in der Arztpraxis uneingeschränkt – als Praxisinhaber muss der Arzt die Arbeitszeiten seines Personals rechtssicher dokumentieren und einhalten.
Das ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, erweiterbar auf bis zu 10 Stunden, wenn im Ausgleichszeitraum von 6 Monaten der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Arbeitszeitaufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden.
Hintergrund
Praxisinhaber sind als Arbeitgeber verpflichtet, das ArbZG einzuhalten und Verstöße zu vermeiden. Relevante Fristen und Grenzwerte:
- Tägliche Höchstarbeitszeit: 8 Stunden werktäglich (Montag bis Samstag), erweiterbar auf 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen.
- Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG). Ausnahmen für Notdienst im Gesundheitswesen möglich.
- Pausenregelung: Ab 6 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden: 45 Minuten Pause. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Aufzeichnungspflicht: Übersteigt die Arbeitszeit 8 Stunden werktäglich, muss die Mehrarbeit aufgezeichnet werden. Aufbewahrungsfrist: 2 Jahre. Ausweitung durch EuGH-Urteil (2019): Tendenz zur umfassenden Zeiterfassungspflicht.
- Sonntagsarbeit: Grundsätzlich verboten, aber im Gesundheitswesen (Notdienst, Bereitschaftsdienst) möglich. Ausgleichsruhetag innerhalb von 8 Wochen.
- Bußgelder: Verstöße gegen das ArbZG können mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden (§ 22 ArbZG).
Wann gilt das nicht?
Ärzte selbst (als leitende Angestellte oder Praxisinhaber) fallen nicht unter den Schutzbereich des ArbZG. Das Gesetz schützt nur Arbeitnehmer, also das angestellte Praxispersonal.
Quellen
- BMG – Arbeitszeitgesetz im Gesundheitswesen
- Bundesärztekammer – Leitfaden Arbeitsrecht Praxispersonal
- KBV – Arbeitszeiten und Praxisbetrieb
Ärzteversichert verweist darauf, dass Verstöße gegen das ArbZG zu Haftungsansprüchen des Personals führen können – abgesichert durch die Arbeitgeberhaftpflicht.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →