Ärzte, die für Kongresse, Gastprofessuren oder humanitäre Einsätze ins Ausland reisen, benötigen eine Auslandskrankenversicherung – die GKV oder PKV deckt das Auslandsrisiko nur begrenzt ab.

Eine Auslandskrankenversicherung muss vor Beginn der Reise abgeschlossen sein; ein Vertragsabschluss während der Reise ist nicht möglich. Belege für im Ausland entstandene Behandlungskosten müssen in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Rückkehr beim Versicherer eingereicht werden.

Hintergrund

GKV-Versicherte haben im EU-Ausland durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) eingeschränkten Schutz, der nur Leistungen des jeweiligen staatlichen Systems umfasst. PKV-Versicherte haben international besserem Schutz, aber Obergrenzen. Relevante Fristen:

  • Abschluss vor Reiseantritt: Keine Auslandskrankenversicherung kann nach Reisebeginn abgeschlossen werden – das ist ein absolutes Ausschlusskriterium aller Anbieter.
  • Gültigkeitsdauer: Jahrespolicen für mehrfache Reisen sind bei häufig reisenden Ärzten sinnvoll. Kurzzeit-Policen für einzelne Reisen von bis zu 56 Tagen oder 90 Tagen.
  • Kostenerstattungsfrist: Rechnungen aus der medizinischen Behandlung im Ausland müssen dem Versicherer je nach Bedingungen innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Rückkehr vorgelegt werden.
  • Repatriierung: Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland sind meist mitversichert; Entscheidung über Rücktransport liegt beim Versicherungsarzt des Anbieters.
  • Besonderheit für Arbeitseinsätze im Ausland: Ärzte in humanitären Missionen (z.B. Ärzte ohne Grenzen) benötigen eine spezielle Berufshaftpflicht für das Tätigkeitsland – Auslandskrankenversicherung deckt nur das eigene Krankheitsrisiko.

Wann gilt das nicht?

PKV-Versicherte mit Auslandskrankenschutz im Tarif können für Kurzreisen auf eine separate Police verzichten. Ärzte mit EHIC-Karte sind in EU-Ländern grundversorgt, aber ohne Zusatzversicherung ist private ärztliche Versorgung nicht abgedeckt.

Quellen

Ärzteversichert berät zu Auslandskrankenversicherungen, die auf die Reisehäufigkeit und Tätigkeitsbereiche von Ärzten zugeschnitten sind.

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