Der Übergang in den Ruhestand erfordert von Ärzten eine sorgfältige Planung der Auszahlungsphase – sowohl beim ärztlichen Versorgungswerk als auch bei privaten Kapitalanlagen.

Der Rentenantrag beim ärztlichen Versorgungswerk muss 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Bei privaten Fondssparplänen als Auszahlungsplan gibt es keine gesetzliche Antragsfrist, aber steuerliche Optimierung erfordert rechtzeitige Planung.

Hintergrund

Ärzte im Ruhestand beziehen Einkommen aus dem Versorgungswerk, möglicherweise ergänzender Privatvorsorge und Kapitalanlagen. Wichtige Fristen und Aspekte:

  • Versorgungswerk-Rentenantrag: Muss je nach Versorgungswerk 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn schriftlich gestellt werden. Verspäteter Antrag bedeutet nicht automatisch Rentenverlust, aber kann Verzögerungen verursachen.
  • Flexible Rentenbeginnoption: Viele Versorgungswerke erlauben Rentenbeginn ab 60 (mit Abschlägen) oder Weiterarbeiten über das Regelalter hinaus (mit Aufschlägen). Wahl muss vor Rentenbeginn getroffen werden.
  • Entnahmephase bei Privatdepots: Für ETF-Auszahlungspläne gibt es keine Mindestfristen; aber die Steuerstrategie (Reihenfolge der Depots, Verlustverrechnung) sollte 1 bis 2 Jahre vor Rentenbeginn geplant werden.
  • Rürup-Rente Auszahlung: Lebenslange Rente ab frühestens 60 Jahren (Verträge ab 2012: frühestens 62). Keine Kapitalauszahlung möglich.
  • Private Rentenversicherung: Wahl zwischen Rentenoption und Kapitalauszahlung muss zu einem vertraglich festgelegten Termin getroffen werden – Meldefrist oft 6 bis 12 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
  • Nachfolgeplanung Praxis: Spätestens 1 bis 2 Jahre vor geplantem Renteneintritt sollte die Praxisnachfolge eingeleitet werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die partiell weiterarbeiten (Nebentätigkeit, Gutachten, Honorararzt) nach Rentenbeginn, haben andere steuerliche Kombinationseffekte. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist wichtig.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte in der Übergangsphase zum Ruhestand mit einer strukturierten Auszahlungsplanung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →