Behandlungsfehler gehören zu den häufigsten Ursachen für Haftpflichtansprüche gegen Ärzte – mit klaren Verjährungsfristen und Anzeigepflichten gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung.

Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Verursachers (§ 195 BGB), spätestens aber 30 Jahre nach dem schädigenden Ereignis (§ 199 Abs. 2 BGB). Ärzte müssen Schadensereignisse unverzüglich der Berufshaftpflicht melden.

Hintergrund

Behandlungsfehler können auf Fehldiagnosen, Operationsfehlern, mangelnder Aufklärung oder Dokumentationsmängeln beruhen. Die Haftung ist sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich relevant. Konkrete Fristen:

  • Zivilrechtliche Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB). Beginn der Frist: 31. Dezember des Jahres, in dem der Patient Kenntnis vom Schaden und vom Arzt als Verursacher erlangt hat. Absolute Frist: 30 Jahre nach dem Schadenereignis.
  • Schadensmeldung an Berufshaftpflicht: Unverzüglich nach Kenntnis des Schadenereignisses (§ 30 VVG). Jede Verzögerung kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden.
  • Beweislastumkehr: Bei groben Behandlungsfehlern oder fehlerhafter Dokumentation kehrt sich die Beweislast um – der Arzt muss dann beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.
  • Schlichtungsverfahren: Viele Fälle werden vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer verhandelt. Das Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährung (§ 204 BGB) – relevant für die Fristkontrolle.
  • Strafrechtliche Fristen: Fahrlässige Körperverletzung verjährt in 5 Jahren; fahrlässige Tötung in 5 Jahren. Antragsdelikte müssen innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden.

Wann gilt das nicht?

Für Schäden, die nach dem 31. Dezember des dritten Jahres nach Kenntnis nicht geltend gemacht wurden, können Ärzte die Verjährungseinrede erheben. Bei vorsätzlichen Schäden gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Quellen

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine Berufshaftpflicht mit angemessener Deckungssumme und unterstützt bei der Auswahl des richtigen Tarifs.

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