Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erlaubt zwei oder mehr Ärzten die gemeinsame Führung einer Praxis – mit gemeinsamer KV-Zulassung und geteilten Ressourcen – und ist an spezifische Fristen gebunden.
Die Genehmigung einer BAG durch den Zulassungsausschuss der KV dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen nach Einreichung vollständiger Unterlagen. Im Gesellschaftsvertrag sollten Kündigungsfristen von mindestens 3, besser 6 bis 12 Monaten zum Jahresende vereinbart werden.
Hintergrund
Die BAG ist nach § 33 Ärzte-ZV eine eigenständige Form der vertragsärztlichen Kooperation. Gesellschaftsrechtlich wird sie meist als GbR oder Partnerschaft geführt. Wichtige Fristen:
- KV-Genehmigungsverfahren: Antrag beim Zulassungsausschuss der KV mit allen Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, Qualifikationsnachweise, Praxiskonzept). Bearbeitungsdauer: 4 bis 12 Wochen.
- Antrag vor Tätigkeitsbeginn: Die Genehmigung muss vor dem ersten gemeinsamen Behandlungstag vorliegen. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
- Gesellschaftsvertragliche Kündigungsfristen: Üblich sind 3 bis 12 Monate zum Jahresende oder zum Quartalsende. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich.
- Auseinandersetzung nach Kündigung: Die Auseinandersetzungsphase (Bewertung und Aufteilung des Praxisvermögens) dauert typischerweise 6 bis 24 Monate und sollte im Gesellschaftsvertrag mit Fristen und Bewertungsregeln vorgeregelt sein.
- Zulassungsfortführung: Wenn ein Arzt aus der BAG ausscheidet, muss die verbleibende Praxis umgemeldet werden. Frist: innerhalb von 4 Wochen nach Ausscheiden.
- Versicherungsanpassung: Bei Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters muss die Berufshaftpflicht angepasst werden.
Wann gilt das nicht?
Praxisgemeinschaften (gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, aber getrennte Abrechnung und Zulassungen) unterliegen anderen Genehmigungsfristen. Hier reicht eine Anzeige bei der KV.
Quellen
- KBV – Berufsausübungsgemeinschaft und Kooperationsformen
- Ärzte-ZV § 33 – Gemeinschaftliche Berufsausübung
- Bundesärztekammer – Praxiskooperationen und BAG
Ärzteversichert unterstützt BAG-Partner bei der gemeinsamen Berufshaftpflicht und der individuellen Absicherung der Gesellschafter.
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